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IQB Career Services AG
Senckenberganlage 10-12
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Vorstand: Dipl.-Ing Hans Eick
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© IQB Career Services AG, 2008
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1. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung gebuchter Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.
2. Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Alle Vertragspartner willigen in die unentgeltliche Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person, die im Rahmen von Aufzeichnungen des Veranstalters entstanden sind, ein.
3. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur insoweit, als diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen.
4. Agenturprovisionen gehen nicht zu Lasten des Veranstalters. Rechnungen des Veranstalters sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Soweit keine anderen Angaben gemacht sind, handelt es sich um Netto-Preise, die sich um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen.
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Die Stornokosten betragen bis 10 Wochen vor der Veranstaltung 25%, danach 100% des Buchungsumfangs.
6. Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner der Sitz des Veranstalters, Frankfurt am Main, wenn der Geschäftskunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Regeln, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.
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