Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen dem Veranstalter und Vertragspartnern, insbesondere solche bei denen der Veranstalter Leistungen gegenüber Ausstellern im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen (hauptsächlich Karriereevents) erbringt. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; von diesen abweichende Bedingungen von Vertragspartnern haben keine Gültigkeit.

1. Leistungen des Veranstalters nach Vertragsabschluss

  • Für Karriereevents (Präsenz- und Onlinemessen)
    Leistungen gemäß des auf den Buchungsunterlagen ausgewiesenen Leistungsumfangs für das gebuchte Teilnahmepaket
  • Für Stellenanzeigen/Anzeigen (Juraportal / Myjobportal)
    Leistungen gemäß des bei der Buchung der Stellenanzeige/Anzeige ausgewählten Buchungsumfangs
  • Für Unternehmensprofile (=Unternehmensporträts)
    Leistungen gemäß des auf den Buchungsunterlangen ausgewiesenen Leistungsumfangs
  • Für Sonstiges
    Leistungen nach individueller Vereinbarung

Alle Buchungen von Leistungen im Rahmen von Veranstaltungen sind von der Verfügbarkeit der Leistungen abhängig und erst nach der Bestätigung durch den Veranstalter gültig. Karriereevents können nach pflichtgemäßem Ermessen, unter Berücksichtigung von nicht im Verantwortungskreis des Veranstalters liegenden Umständen, als Präsenzmessen mit virtueller Komponente für die Vereinbarung und Durchführung von Einzelgesprächen (Karriereportal) oder als rein virtuelle Veranstaltung durchgeführt werden. Eine Veränderung des Durchführungsrahmens (z.B. Präsenz zu Virtuell, Virtuell zu Präsenz, Raumwechsel o.Ä.) rechtfertigt keine Kündigung/ keine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Leistungspakets. Es gelten die Stornobedingungen gem. Ziffer 9.

Stellenanzeigen/Anzeigen benötigen aus Sicherheitsgründen eine Bearbeitungszeit von maximal 3 Werktagen nach Buchungseingang. Eine schnellere Veröffentlichung ist möglich, es besteht jedoch kein Anspruch darauf.

2. Jede entgeltliche oder unentgeltliche Nutzungsüberlassung gebuchter Leistungen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

3. Die Ausgabe von Werbemitteln („Give-aways“, Informationsbroschüren u.Ä.) am eigenen Stand ist ohne Erlaubnis zulässig eine Verteilung außerhalb des Stands ist ggf. kostenpflichtig und muss durch den Veranstalter genehmigt werden. Die Ausgabe von Nahrungsmitteln und Getränken jeder Art ist ohne Genehmigung des Veranstalters nicht gestattet. Die Präsentation eines Austellers/Kunden am Stand sowie das Verhalten der Mitarbeiter:innen darf die Nachbarstände in keiner Weise beeinträchtigen. Verstöße können bei Nichtbefolgen einer mündlichen Verwarnung durch den Veranstalter zum Ausschluss aus der Veranstaltung führen, der Aussteller/Kunde bleibt in diesem Fall zur Entrichtung der vertraglich vereinbarten Teilnahmegebühren verpflichtet.

4. Agenturprovisionen gehen nicht zu Lasten des Veranstalters. Rechnungen des Veranstalters sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Soweit keine anderen Angaben gemacht sind, handelt es sich um Netto-Preise, die sich um die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer erhöhen.

5. Der Aussteller/Kunde stellt (auf eigene Kosten) sicher, dass er die notwendigen technischen und personellen Voraussetzungen für die Wahrnehmung der gebuchten Leistungen erfüllt.

6. Der Veranstalter haftet im Rahmen der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Für sonstige Schäden haftet er nur insoweit, als diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für den individuellen Erfolg der Aussteller/Kunden bei den eigenen Zielen der Buchung.

7. Der Aussteller/Kunde ist für alle Inhalte verantwortlich, die er im Rahmen der gebuchten Leistungen (Karriereevents, Stellenanzeigen, Unternehmensprofile, GEMA-Gebühren, erforderliche Lizenzen, Sonstiges) präsentiert.

8. Bild- oder Tonaufzeichnungen im Rahmen der Veranstaltung bedürfen in jedem Fall der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters. Gleiches gilt für jede spätere Verwendung von Bild- oder Tonaufzeichnungen der Veranstaltung, die nicht ausschließlich privaten Zwecken dient. Alle Vertragspartner willigen in die unentgeltliche Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen ihrer Person, die im Rahmen von Aufzeichnungen des Veranstalters entstanden sind, ein.

9. Sollten keine gesonderten Stornobedingungen vereinbart worden sein betragen die Stornokosten pro Buchung bis 12 Wochen vor Veranstaltung/ Druckunterlagenschluss 25% des Rechnungsbetrages, ab 12 Wochen vor der Veranstaltung 100% des Rechnungsbetrages.

10. Der Aussteller ist im Rahmen von Veranstaltungen dafür verantwortlich, einen im Buchungsumfang enthaltenen Messestand zu den Öffnungszeiten der Veranstaltung auszustatten und zu besetzen und Fragen von Besucher*innen zu beantworten. Dies gilt auch für die virtuelle Durchführungen von Veranstaltungen.

11. Der Aussteller gestattet dem Veranstalter im Rahmen der Bewerbung des gebuchten Karriereevents die Nutzung seines Logos sowie weiterer bereit gestellter Informationen über sein Unternehmen.

12. Für den Datenschutz gelten die unter https://iqb.de/datenschutz/ veröffentlichten Regelungen

13. Aussteller und Veranstalter ermöglichen die diskriminierungsfreie Teilhabe aller Menschen unabhängig von Alter, Behinderung, Geschlecht, sexueller Orientierung, sozialer und ethnischer Herkunft sowie Religion und Weltanschauung

14. Soweit kein ausschließlicher gesetzlicher Gerichtsstand besteht, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Vertragspartner der Sitz des Veranstalters, Frankfurt am Main, wenn der Geschäftskunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Regeln, die zur Anwendung ausländischen Rechts führen würden.

15. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit, Durchführbarkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.